9. Februar 2014
Aufenthaltsgenehmigung für Immobilienbesitz
Sogar das deutsche Fernsehen berichtete über die Idee Lettlands, Investitionen aus dem nicht EU-Ausland mit dem Versprechen von Aufenthaltsgenehmigungen für den Schengen-Raum zu ködern. Das ZDF-“auslandsjournal” zeigte am 3. Juli 2013 wie reiche Chinesen und Russen in Lettland Immobilen erwerben und sich anschließend von Riga aus in der EU frei bewegen können.
Das lettische Parlament hat nun eine neue Gesetzesvorlage eingebracht und diese mit dem Status der Eiligkeit versehen, mit der Änderungen dieser Regelungen für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung vorgenommen werden. Die Novelle sieht ab sofort Quoten für eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Immobilienerwerb vor, was den größten Teil der Investitionen ausmacht. Folglich können im kommenden Jahr noch 700 Personen auf eine solche hoffen, 525 Antragsteller im Jahre 2015 und anschließend nurmehr 350 jährlich. Erforderlich für den Erwerb des begehrten Papiers ist der Besitz von funktional miteinander verbundenen Immobilien im Wert von mindestens 150.000 Euro. Darüber hinaus müssen weitere 25.000 Euro in einen „Fond zur ökonomischen Entwicklung” eingezahlt werden, welcher noch gegründet werden soll. Die neuen Voraussetzung stellen eine qualitative Veränderung gegenüber den bisherigen Forderungen dar. Bislang wurden Investitionen von 100.000 Euro in Städten und 50.000 Euro außerhalb der Städte verlangt, das heißt, bislang genügte zur Erlangungen der Aufenthaltsgenehmigung auch der Besitz mehrerer separater Immobilien, deren Wert insgesamt die erforderliche Summe erreichte.
Die lettische Politik reagiert mit dieser Novelle natürlich auf eine Diskussion über die bisherige Praxis im Inland, doch auch die Aufmerksamkeit des westeuropäischen Ausland dürfte den Letten wenig gefallen haben. Offiziell werden die Veränderungen mit einem negativen Einfluß auf den Immobilienmarkt begründet. Erst an zweiter Stelle werden die Probleme angeführt, daß Personen aus dem außereuropäischen Ausland auf diese Weise an eine Aufenthaltsgenehmigung für den Schengen-Raum gelangen.
Der negative Einfluß auf den Immobilienmarkt ist ein zumindest überraschendes Argument. Zwar steht es außer Frage, daß zahlungskräftigere Kunden als potentielle einheimische Klienten tendenziell die Preise in die Höhe treiben. Auf der anderen Seite dürften viele Objekte auf dem lokalen Markt aber auch wegen ihrer Preislage unverkäuflich sein. Und die Regelung mit der Aufenthaltsgenehmigung wurde schließlich 2010 gerade deshalb eingeführt, um den Immobilienmarkt zu beleben, der nach der Finanzkrise und dem Platzen der Immobilienblase zeitweilig zum Erliegen gekommen war.
2010 sah die neu geschaffene Gesetzeslage im Detail vor, um ein Recht auf ein befristetes Aufenthaltsrecht in Lettland auf fünf Jahre zu bekommen, umgerechnet 142.288 Euro in eine oder mehrere Immobilien in Riga, im Kreis Riga oder in den größten Städten der Republik Daugavpils, Jelgava, Jēkabpils, Jūrmala, Liepāja, Rēzekne, Valmiera oder Ventspils investiert werden mußten. Außerdem der Städte betrug der Mindestpreis umgerechnet 71.144 Euro. Um die Aufenthaltserlaubnis beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration der Republik Lettland zu erhalten, mußte der Ausländer den Kaufvertrag und ein die Zahlung belegendes Dokument vorweisen. Dabei wurde der Katasterwert nicht berücksichtig, sondern ausschließlich der vertraglich vereinbarten Kaufbetrag, was Manipulationen Tür und Tor öffnete, denn Verkäufer und Käufer konnten sich vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung auf einen über dem Marktwert des Objektes liegenden und im Vertrag ausgewiesenen Betrag einigen. Inbegriffen in die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis waren außerdem Familienmitglieder, Ehegatten und minderjährige Kinder. Das Interesse, in Lettland zu investieren und im Austausch eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, war besonders bei Personen aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) groß, da auch schon ohne den gesetzlichen Anreiz das Interesse an Immobilien in Rīga und dem Rigaer Badeort Jūrmala nicht neu ist.
Wenn das deutsche Fernsehen erst in diesem Jahr darüber berichtete, so gab es bei der BBC bereits im Januar 2011 einen Beitrag, der ebenfalls auf den Wunsch Lettlands hinweist, mehr Kapital ins Land zu locken. Damals protestierten die Nationalisten der Partei „Alles für Lettland!“ vor dem Parlament dagegen. Im Herbst des gleichen Jahres wurden sie bei der vorgezogenen Parlamentswahl in die Abgeordnetenkammer gewählt und auch gleich an der Regierung beteiligt, in welcher sie mit Jānis Bordāns auch den Justizminister stellt. Jetzt konnten sie ihre politischen Forderungen durchsetzen.
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