29. April 2026

Einfaches Rezept

Menschen, die in Lettland chronisch krank sind, haben es nicht einfach. Die im Gesundheitswesen tätigen Menschen sind oft chronisch unterbezahlt, und viele Medikamente müssen von den Kranken entweder ganz bezahlt werden, oder es werden Zuzahlungen verlangt. Aber immerhin: es gibt inzwischen ein "E-Rezept", das rein digital abgewickelt wird. Und nicht nur das: E-Rezepte aus Lettland können auch in einigen Nachbarländern eingelöst werden. Allerdings: billiger wird es nicht, im Gegenteil.

Digitale Verbundenheit 

Auch im Ausland ist es möglich, in Lettland verordnete verschreibungspflichtige Medikamente zu kaufen. Was ist dabei zu beachten? 

Derzeit wird der grenzüberschreitende Austausch von E-Rezepten mit Lettland in Litauen, Estland, Kroatien, Finnland, Tschechien, Polen, Portugal und Teilen Spaniens gewährleistet.

Der Arzt muss das Rezept gemäß den internationalen Vorschriften ausstellen, dennoch gelten für den Erwerb bestimmter Medikamente einige Einschränkungen. In Lettland verschriebene, staatlich erstattungsfähige Arzneimittel müssen in einem anderen Land zum vollen Preis aus eigener Tasche bezahlt werden - in bestimmten Fällen ist nachträglich ein Antrag auf Erstattung möglich.

Grenzüberschreitend, aber nicht kostenlos 

2013 hat Lettland die EU-Richtlinie 2011/24 zu Patientenrechten und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung in nationales Recht umgesetzt. Ziel war, bessere Voraussetzungen für den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen in jedem EU-Land zu schaffen. Einer der Grundsätze war es, dass in einem EU-Land ausgestellte Arzneimittelrezepte auch in anderen EU-Ländern gültig sein sollten. 

Als Mittel zur Realisierung  dieses Ziels wurde einerseits ein grenzüberschreitender Datenaustausch für elektronische Rezepte geschaffen. Dies erfolgt über die europäische Infrastruktur für digitale Gesundheitsdienste (eHDSI). Und in Lettland wurde ein "Digitales Gesundheitszentrum" geschaffen "Latvijas Digitālās veselības centrs - LDVC). Es klingt für deutsche Ohren vielleicht etwas sonderbar, wenn jetzt von "E-Gesundheit" geredet wird, aber bereits seit dem 1. Januar 2018 ist die Nutzung des staatlichen E-Gesundheitssystems für medizinische Einrichtungen und Apotheken verpflichtend – dies betrifft den elektronischen Umlauf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepten für staatlich erstattungsfähige Medikamente. Ebenso müssen medizinische Einrichtungen im E-Gesundheitssystem Befunde ausstellen. 

E-Gesundheit praktisch umgesetzt 

Seit dem 1. Januar 2019 wird im lettischen E-Gesundheitssystem auch die elektronische Überweisung genutzt. Und seit dem 20. November 2025 wurde die Funktionalität der elektronischen Überweisung dahingehend erweitert, dass künftig alle Überweisungen zum Arzt über das Portal >eveseliba.gov.lv< ausgestellt werden können (vorerst mit Ausnahme von Laboruntersuchungen). (LDVC(lvportal)

Das bedeutet, dass Apotheken in den bisherigen Partnerländern nach Identifizierung des Patienten Zugriff auf die ausgestellten E-Rezepte haben und berechtigt sind, den Patienten die benötigten Medikamente auszuhändigen. Dieser Grundsatz gilt auch umgekehrt – Einwohner der genannten Länder können in Lettland Medikamente auf E-Rezept kaufen. Es gibt allerdings auch Einschränkungen: zum Beispiel für Medikamente, die narkotische Substanzen enthalten. 

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