3. Februar 2017

Filme vor Gericht

Der 15.Mai 1993 war ein wichtiges Datum für den lettischen Film - allerdings ist dies eine ganz neue Entdeckung, hervorgerufen und bestätigt durch eine Gerichtsentscheidung.
Es geht um 973 Filme, die zwischen 1964 und dem 4.Mai 1990 (Unabhängigkeits-erklärung des Lettischen Obersten Rats) produziert wurden. Lettlands höchster Gerichtshof (Augstākā Tiesa AT) entschied am 31.Januar, dass die Rechte für alle Filme der Sowjetzeit bei den Autorinnen und Autoren liegen - und damit weder beim lettischen Staat noch bei "Rigas Kinostudio AS". Am 15. Mai 1993 war in Lettland ein neues Gesetz zu Autorenrechten in Kraft getreten ("Par autortiesībām un blakustiesībām").  "Autoren", das heißt im Einzelnen, wie das Gericht formuliert, sind "diejenigen physischen Personen, aufgrund deren kreativer Arbeit die entsprechenden Filme gemacht wurden".

Auch ein früher geltendes sowjetlettisches Rechtsverständnis habe keinen Fortbestand. Eine Rechtslage, die es erlaubt hätte die inzwischen entstandene Aktiengesellschaft "Kinostudija" als Rechteinhaber anzusehen, hätte nur dann entstehen können, wenn die lettische Regierung eine solche Regelung gesetzlich speziell festgelegt hätte - das ist aber nicht der Fall.

Das Kinostudio Riga, so wie es zu
sowjetlettischen Zeiten aussah
Das Rigaer Kinostudio (Rīgas Kinostudija) wurde 1948 gegründet und arbeitete seit 1961 in der Šmerļa ielā 3. Hier wurden viele der Filme der sogenannten "goldenen Serie" des lettischen Films geschaffen, Filme wie "Ceplis", „Vella kalpi” (Teufels Diener), oder „Mērnieku laiki” (Zeit der Landvermesser). Als das Rigaer Kinostudio 1997 in private Hände übergeben wurde, seien aber die rechtlichen Fragen der Rechteinhaber für die bis 1993 produzierten Filme nicht gesondert geklärt worden (der Staat behielt damals 31,3% der Aktien).
Die Produktionshallen der "Rigas Kinostudija AS" heute
2007 hatte das lettische Kultur-ministerium die Publikations-rechte für die sowjetlettischen Filme an eine dänische Firma vergeben mit dem Argument, so den Zugang der Öffentlichkeit zu den Filmen sichern zu wollen. Ab 2008 hatte das Kinostudio den internationalen Vertrieb auf dieser Grundlage selbst organisiert. Ein Teil der früheren Einrichtung des Kinostudios wie Kostüme, Apperaturen, Fotos, Dekorationselemente ist heute im lettischen Kinomuseum in Riga zu sehen.

Bereits 2014 hatte ein Regionalgericht die bis dahin übliche Vorgehensweise des Kulturministeriums gestoppt, gegen diesen Beschluß hatte das Ministerium Berufung eingelegt. Nun fragen sich lettische Kinoliebhaber, wann endlich diese Filme wieder in guter Qualität - etwa auf DVD - zu haben sein werden (und nicht auf illegalem Wege übers Internet beschafft werden müssen).

Die zu damaligen Zeiten übliche Vorgehensweise bei der Entstehung von Filmen ist sehr gut durch das Projekt "Kinoskapis" dokumentiert ("Kinoschrank" genannt, mit dem Vorbild des "Dainuskapis", dem Schrank in dem Krišjānis Barons die Dainas sammelte und aufbewahrte). Jeder Film habe immer mit der Idee eines Autors seinen Anfang genommen, heißt es da; und - falls der Film dann vom Filmstudio befürwortet worden sei, dann sei daraus ein Drehbuch entstanden. Dem entsprechend begrüßt auch die heutige lettische Autorenvereinigung die neue Gerichtsentscheidung (siehe lsm) und sieht vor allem die Rechte dieser Autoren damit gesichert. Auch das Kulturministerium ist offenbar vorerst zufrieden, hat aber bisher lediglich die Digitalisierung von 15 der betroffenen Filme in einen Finanzplan aufgenommen.

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