Es geht um 973 Filme, die zwischen 1964 und dem 4.Mai 1990 (Unabhängigkeits-erklärung des Lettischen Obersten Rats) produziert wurden. Lettlands höchster Gerichtshof (Augstākā Tiesa AT) entschied am 31.Januar, dass die Rechte für alle Filme der Sowjetzeit bei den Autorinnen und Autoren liegen - und damit weder beim lettischen Staat noch bei "Rigas Kinostudio AS". Am 15. Mai 1993 war in Lettland ein neues Gesetz zu Autorenrechten in Kraft getreten ("Par autortiesībām un blakustiesībām"). "Autoren", das heißt im Einzelnen, wie das Gericht formuliert, sind "diejenigen physischen Personen, aufgrund deren kreativer Arbeit die entsprechenden Filme gemacht wurden".
Auch ein früher geltendes sowjetlettisches Rechtsverständnis habe keinen Fortbestand. Eine Rechtslage, die es erlaubt hätte die inzwischen entstandene Aktiengesellschaft "Kinostudija" als Rechteinhaber anzusehen, hätte nur dann entstehen können, wenn die lettische Regierung eine solche Regelung gesetzlich speziell festgelegt hätte - das ist aber nicht der Fall.
Das Kinostudio Riga, so wie es zu sowjetlettischen Zeiten aussah |
Die Produktionshallen der "Rigas Kinostudija AS" heute |
Bereits 2014 hatte ein Regionalgericht die bis dahin übliche Vorgehensweise des Kulturministeriums gestoppt, gegen diesen Beschluß hatte das Ministerium Berufung eingelegt. Nun fragen sich lettische Kinoliebhaber, wann endlich diese Filme wieder in guter Qualität - etwa auf DVD - zu haben sein werden (und nicht auf illegalem Wege übers Internet beschafft werden müssen).
Die zu damaligen Zeiten übliche Vorgehensweise bei der Entstehung von Filmen ist sehr gut durch das Projekt "Kinoskapis" dokumentiert ("Kinoschrank" genannt, mit dem Vorbild des "Dainuskapis", dem Schrank in dem Krišjānis Barons die Dainas sammelte und aufbewahrte). Jeder Film habe immer mit der Idee eines Autors seinen Anfang genommen, heißt es da; und - falls der Film dann vom Filmstudio befürwortet worden sei, dann sei daraus ein Drehbuch entstanden. Dem entsprechend begrüßt auch die heutige lettische Autorenvereinigung die neue Gerichtsentscheidung (siehe lsm) und sieht vor allem die Rechte dieser Autoren damit gesichert. Auch das Kulturministerium ist offenbar vorerst zufrieden, hat aber bisher lediglich die Digitalisierung von 15 der betroffenen Filme in einen Finanzplan aufgenommen.
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