5. November 2013

Investoren, neu sortiert

Der Effekt war aufsehenerregend: wer eine festgelegte Summe Geldes in Lettland investiert, oder Immobilien erwirbt, konnte bisher problemlos eine Aufenthaltserlaubnis in Lettland erhalten. Nein, Beispiele von Deutschen, die es nur aus diesen Gründen nach Lettland zog sind nicht bekannt - wohl aber diskutierten Letten (wieder einmal) über den Einfluss von Finanzströmen aus Russland. Das ZDF-Auslandsjournal titelte sogar "reiche Chinesen retten Riga." (siehe auch frühere Beiträge "Zahlen und schweigen" und "Immobilien als Spekulationsobjekte")

Zwei potentielle zukünftige Investoren?
Oder schon Immobilienkäufer der
Gegenwart? Vor dem geschichtlichen
Hintergrund dominierenden Einflusses
von Deutschbalten und Russen ist 
manches denkbar 
Diese Regelungen werden nun eingeschränkt. Am 31.Oktober verabschiedete das lettische Parlament mit Mehrheit neue Bestimmungen, die wiefolgt aussehen: ab 2014 werden nach wie vor Anträge von Personen entgegengenommen, die mehr als 150.000 Euro in Lettland investieren (siehe Pressemitteilung des Parlaments). Es wird aber ein Limit von maximal 700 Antragstellern eingeführt, deren Anträge positiv beschieden werden sollen. Dieses Limit wird 2015 auf nur noch 525 und ab 2016 auf 250 gesenkt werden.
Zusätzlich dazu soll es 100 positive Bescheide für Antragsteller geben, die Immobilien im Wert von über 500.000 Euro in Lettland erwerben. Für den Fall, dass es hier mehr als 100 Antragsteller gibt, soll die Zahl positiver Bescheide für Investoren, die weniger als 500.000 Euro anlegen, entsprechend gesenkt werden.
Beschränkungen werden für solchen Landerwerb eingeführt, die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen erwerben.

Auch die Dauer der in diesem Zusammenhang erteilten Aufenthaltsgenehmigungen wird neu geregelt. Vorgesehen ist in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren. Was aus den bisher veröffentlichten Informationen zu den neuen Regelungen nicht hervorgeht, sind zwei Punkte: zum einen, nach welchen Kriterien die Behörde entscheiden soll, falls mehr Anträge als vorgesehen eingehen - wer bekommt eine Zusage, wer eine Absage? Ist das ein Freibrief zum "Aussieben" von unliebsamen Russen, oder für die Einführung von ethnischen Quoten?
Zum zweiten bleibt vorerst unklar: wenn Aufenthaltsgenehmigungen nur für fünf Jahre erteilt werden, was geschieht nach Ablauf dieser Frist? Muss dann neu investiert werden? Oder wird verlängert, solange man den Besitz in Lettland behält?
Vermutlich wird die Diskussion um diese Fragen noch eine Weile weitergehen.

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