Zwei potentielle zukünftige Investoren? Oder schon Immobilienkäufer der Gegenwart? Vor dem geschichtlichen Hintergrund dominierenden Einflusses von Deutschbalten und Russen ist manches denkbar |
Zusätzlich dazu soll es 100 positive Bescheide für Antragsteller geben, die Immobilien im Wert von über 500.000 Euro in Lettland erwerben. Für den Fall, dass es hier mehr als 100 Antragsteller gibt, soll die Zahl positiver Bescheide für Investoren, die weniger als 500.000 Euro anlegen, entsprechend gesenkt werden.
Beschränkungen werden für solchen Landerwerb eingeführt, die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen erwerben.
Auch die Dauer der in diesem Zusammenhang erteilten Aufenthaltsgenehmigungen wird neu geregelt. Vorgesehen ist in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren. Was aus den bisher veröffentlichten Informationen zu den neuen Regelungen nicht hervorgeht, sind zwei Punkte: zum einen, nach welchen Kriterien die Behörde entscheiden soll, falls mehr Anträge als vorgesehen eingehen - wer bekommt eine Zusage, wer eine Absage? Ist das ein Freibrief zum "Aussieben" von unliebsamen Russen, oder für die Einführung von ethnischen Quoten?
Zum zweiten bleibt vorerst unklar: wenn Aufenthaltsgenehmigungen nur für fünf Jahre erteilt werden, was geschieht nach Ablauf dieser Frist? Muss dann neu investiert werden? Oder wird verlängert, solange man den Besitz in Lettland behält?
Vermutlich wird die Diskussion um diese Fragen noch eine Weile weitergehen.
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