Nun wird das anders: am 17. Oktober beschloss das lettische Parlament, die Saeima, mit den Stimmen von 60 der 100 Abgeordneten, diese bisherige Regelung abzuschaffen; ab dem 1. Januar 2020 bekommen alle in Lettland geborenen Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft Lettlands zuerkannt (lsm/saeima). Eine Ausnahme gibt es allerdings noch: wenn die Eltern entscheiden, dass ihr Kind die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes - zum Beispiel Russland - bekommen soll, dann wird dem entsprechend verfahren. Doppelte Staatsbürgerschaften sind in Lettland weiterhin die große Ausnahme.
Der Anstoss zur Neuregelung war noch von Präsident Vejonis gekommen, der bis Juli 2019 im Amt war, dessen Vorschläge aber das bis zur Wahl am 6.Oktober 2018 im Amt befindliche Parlament immer abgelehnt hatte. Zuletzt war die Regelung für in Lettland Neugeborene 2013 erleichtert worden: bis dahin war noch die Zustimmung beider Eltern verpflichtend vorgeschrieben, um einem Kind die lettische Staatsbürgerschaft zusprechen zu können.
Die Zahl der Einwohner Lettlands mit dem "Ausnahmestatus", im Besitz eines Passes der Republik Lettland zu sein, mit dem dann aber der Status des sogenannten "Nichtstaatsbürgers" festgeschrieben ist, sinkt seit Jahren. 1995 waren es noch 731.078 Personen, im Jahr 2000 582.175; 2019 sind es noch 205.565 Menschen (csb) der inzwischen 1.919.986 Einwohner. Teil dieser Einwohnerschaft sind heute noch 60.896 Bürger eines anderen Staates (also Ausländer, davon 41.480 mit russischem Pass), und 164 tatsächlich "Staatenlose" - also Menschen ohne Pass irgendeinen Landes.
Der Anteil lettischer Staatsbürger an der Gesamtbevölkerung beträgt gegenwärtig 86,11%, der Anteil ethnischer Lett/innen unter den Einwohnern beträgt 62,32%.
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