Einige Mütter haben in Lettland Verfassungbeschwerde gegen die Kürzung des sogenannten Müttergehalts (māmiņa alga) eingelegt. Mit dieser finanziellen Unterstützung greift der Staat jenen alleinerziehenden Müttern unter den Arm, die von den Vätern ihrer Kinder keine Alimente erhalten. Ein Einkommen, daß nach Auffassung der Initiatorin der Klage, Marika Skulte, für viele sehr wichtig ist. Seit Anfang dieses Jahres wurde dieses aber um 30% gekürzt.

Wahrscheinlich haben sich die Mütter ein Beispiel an dem höchstrichterlichen Verdikt gegen die Rentenkürzungen vom vergangenen Sommer genommen. Auch in diesem Fall hatte kein staatliches Organ die Klage beim Verfassungsgericht eingericht, sondern die Betroffenen selbst. Es bleibt aber dahingestellt, ob dies eine Aussage über die Erfolgsaussichtgen der Motion erlaubt. Renter haben sich durch Abgaben Ansprüche erworben, das gilt für die Sozialpolitik aber nicht in allen Felder. Die großzügige Unterstützung von Müttern war politisch gewollt, um die niedrige Geburtenrate des Landes zu heben. Die klagenden Mütter berufen sich auf die Menschenrechte.
Das Verfassungsgericht gegen unliebsame politische Entscheidungen einzusetzen ist jedoch auch in anderen Staaten gang und gäbe.
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